EC-Cash erklärt. Was bedeutet EC-Cash? (2024)

Was bedeutet EC-Cash?

Der Begriff „EC-Cash“ steht für das Electronic-Cash-Verfahren, ein elektronisches Debitkarten-Zahlungssystem der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), welches das heute als girocard-Verfahren bezeichnet wird. Bei diesem Bezahlverfahren autorisiert die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Zahlung durch Eingabe einer PIN (Abkürzung für „Personal Identification Number“) an einem POS-Terminal (Point-of-Sale). EC-Cash wird deshalb auch häufig synonym für „bargeldloses Bezahlen“ verwendet.

Der neue Standard – vom EC-Cash-Verfahren zur girocard

Historisch geht die Abkürzung „EC“ auf das europaweit einheitliche Scheckzahlungssystem Eurocheque zurück. Von 1969 bis 2002 ermöglichten die EC-Schecks und EC-Karten grenzüberschreitendes Bezahlen bei garantierter Einlösung. Im Jahr 2001 wurde das Eurocheque-Verfahren eingestellt und das Kürzel zunehmend mit „Electronic Cash“ verbunden, dem damaligen Debitkartensystem der Deutschen Kreditwirtschaft. Markenzeichen der klassischen EC-Karte war das Piktogramm „ec electronic cash PIN-Pad“ – zu erkennen am blauen „e“ und roten „c“.

Im Jahr 2007 lancierten die deutschen Banken und Sparkassen die girocard als neuen Standard für die Zahlungssysteme und Geldautomaten in Deutschland. Seitdem heißt die Plastikkarte zum bargeldlosen Bezahlen offiziell girocard. Erkennbar ist das neue System an dem blauen girocard-Piktogramm auf den neuen Karten und Terminals. Das ehemalige „ec electronic cash“-Akzeptanzzeichen bilden die Banken und Sparkassen nicht länger auf ihren Debitkarten ab.

Heute sind die Begriffe „EC-Karte“ und „EC-Terminal“ immer noch fest in den Köpfen der Menschen verankert. Die korrekte Bezeichnung lautet allerdings girocard und wird künftig immer häufiger auch im Handel zu sehen sein: Für die Teilnahme am girocard-Verfahren sind Händler verpflichtet, an eingerichteten Kassenplätzen das „girocard“-Piktogramm als Akzeptanzzeichen zu verwenden.

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Stationäre EC-Cash-Terminals

Ob Einzelhandel oder Großhandel: Sollen Bezahlvorgänge direkt am Kassenplatz stattfinden, sind stationäre Terminals die passende Lösung. Die EC-Cash-Terminals stehen am Point of Sale Ihres Geschäfts und bieten die Möglichkeit zur Kassenanbindung. Neben einem modernen Design überzeugen die Geräte mit einer robusten Hardware und einfachen Handhabung.

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Häufige Fragen (FAQ)

Informieren Sie sich über wichtige Fragen und Antworten zu EC-Cash

Bargeldloses Bezahlen ist die Zukunft – und schon heute selbstverständlich. Was in Warenhausketten und Supermärkten bereits gang und gäbe ist, erwarten Kundinnen und Kunden zunehmend auch in kleineren Geschäften. Bargeldloses Bezahlen per Karte bietet mehr Flexibilität und Komfort – vor allem bei Spontaneinkäufen. Sei es in der Bäckerei, im Café, Blumenladen oder Taxi: Mit einer hohen Kartenakzeptanz steigern Händler ihre Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltig ihren Umsatz.

Karteninhaber und Karteninhaberinnen können mit der girocard binnen Sekunden an der Kasse oder einem POS-Terminal vor Ort bezahlen. Dazu wird der Betrag vom Händler eingegeben und die Karte durch einen Kartenleser ausgelesen. In der Regel verlangt das Sicherheitsmodul das Eingeben der persönlichen Geheimzahl. Nach korrekter Eingabe nimmt das Kartenlesegerät Kontakt mit dem Provider auf und überprüft die Kontoverbindung. Ist die Zahlung erfolgt, meldet sich das Lesegerät beim Provider ab und der Drucker erstellt den Transaktionsbeleg. Die gezahlten Beträge Ihrer Kundinnen und Kunden werden Ihnen abzüglich einer geringen Gebühr gutgeschrieben. Als EC-Cash-Anbieter stellt TeleCash Ihnen die gesamte Infrastruktur für Ihren Zahlungsverkehr zur Verfügung und kümmert sich um die Abwicklung der Bezahlvorgänge.

Bei der Nutzung des girocard-Verfahrens (ehemals EC-Cash) wird ein Händlerentgelt fällig. Für die Zahlungsgarantie einer abgeschlossenen Transaktion zahlen Händler eine umsatzabhängige Gebühr an den jeweiligen Kartenherausgeber. Seit dem 01. November 2014 verhandeln Zahlungsanbieter dieses Entgelt mit den Bankenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft. Darüber hinaus legt die EC-Cash-Vereinbarung keine Entgelte fest. Sonstige Gebühren, etwa für die Bereitstellung von Kartenterminals, sind abhängig vom Wettbewerb zwischen den Service-Anbietern des EC-Cash-Zahlungssystems.

Das ehemalige „Electronic-Cash-Verfahren“ (heute girocard-Verfahren) wird von der Deutschen Kreditwirtschaft verwaltet und reguliert. Die Deutsche Kreditwirtschaft setzt sich aus den kreditwirtschaftlichen Spitzenverbänden Deutschlands zusammen: Dazu zählen neben dem Bundesverband deutscher Banken BdB, dem Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands VÖB und dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband DSGV im Namen der teilnehmenden Banken und Sparkassen. Sämtliche POS-Terminals nach dem girocard-Verfahren werden von der Deutschen Kreditwirtschaft für den Einsatz im Handel zertifiziert.

Sowohl die girocard als auch andere Debit- und Kreditkarten werden grundsätzlich von lizenzierten Banken ausgegeben. Alternativ ist der Bezug über eine Direktbank oder eine Privatbank möglich. Als rein deutsches Bezahlsystem ist die girocard in der Regel nur in Verbindung mit einem deutschen Girokonto erhältlich. Die Kreditkarte gibt es auch ohne Girokonto – Voraussetzung ist ein Referenzkonto für Abbuchungen.

Mit der girocard vergleichbare, international verbreitete Debitkartensysteme sind Maestro und V-Pay. Im Gegensatz zur girocard kann mit diesen beiden Debitkarten auch im Ausland bezahlt werden. Daher unterstützt die girocard durch Kooperationen zwischen den kartenausgebenden Instituten auch Maestro oder V-Pay Zahlungen für die internationale Nutzung.

Eine hohe Sicherheit bieten die girocard und die anderen Debit- und Kreditkarten gleichermaßen. Dafür sorgen moderne Technologien wie der EMV-Chip. Als deutschlandweite Standardlösung wird die girocard in der Regel in allen physischen Geschäften, die Kartenzahlung anbieten, akzeptiert. Das Bezahlen im Internet ist über das Girokonto mit ELV oder per Kreditkarte möglich.

Die girocard bietet Händlern eine Zahlungsgarantie, während Zahlungen per ELV nicht garantiert und daher mit dem Risiko eines Zahlungsausfalls verbunden sind: Bei Zahlungen per girocard beziehungsweise EC-Cash-Verfahren erfolgt die Autorisierung der Zahlung per PIN-Eingabe. Händler erfahren direkt, ob das Konto des oder der Zahlenden gedeckt ist. Bei mangelnder Deckung ist eine Zahlung nicht möglich. Demgegenüber erfolgt die Zahlungsautorisierung im ELV per Unterschrift. Das Geld wird erst später vom Konto gebucht. Für den Handel ist das ELV kostenfrei – birgt aber die Gefahr von Zahlungsausfällen, wenn der Kunde oder die Kundin der Abbuchung nachträglich widerspricht.

Damit die girocard auch im Ausland akzeptiert wird, arbeiten die deutschen Kreditinstitute mit internationalen Kartenanbietern zusammen. Erkennbar sind die kombinierten Karten am zusätzlichen Logo von Maestro oder V-Pay.

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Name: Aracelis Kilback

Birthday: 1994-11-22

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Job: Legal Officer

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Introduction: My name is Aracelis Kilback, I am a nice, gentle, agreeable, joyous, attractive, combative, gifted person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.